Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Allgemeines


Vertragspartner für die Schulungen und Trainings, Workshops und Seminare, die von Gay Love Spirit (nachfolgend GLS) angeboten werden, ist GLS Neue Energie  GmbH, Postfach 61 30 57, 10941 Berlin. Allen Leistungen im Rahmen der Veranstaltungen von GLS liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen an. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

 

2. Anmeldung


Die Anmeldungen zu den Veranstaltungen kann elektronisch (0nline) oder schriftlich (Brief oder E-Mail) erfolgen. Da die Teilnehmeranzahl für Veranstaltungen von GLS begrenzt ist, werden Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt.
2.1. Online-Anmeldungen und Zahlungen per Kreditkarte
Online-Anmeldungen erfordern eine sofortige Zahlung per Kreditkarte (Mastercard/Visa/American Express). GLS versichert den vertraulichen Umgang mit allen vom Karteninhaber erlangten Daten. Die Abbuchung erfolgt unter dem diskreten Namen " GLS Art" auf der Kreditkartenabrechnung. Unter der E-Mail Adresse info@gaylovespirit.org kann der Karteninhaber Auskunft über bis zu 90 Tage zurückliegende Onlinezahlungen anfordern. Während des Zahlungsvorgangs werden die Daten des Karteninhabers über SSL-Technologie verschlüsselt übertragen.
Nach erfolgter Zahlung per Kreditkarte erhält der Kunde sofort die Anmeldebestätigung und die Zugangsdaten zum Workshop sowie einen Zahlungsbeleg per E-Mail zugesandt.
Sollte bei Kreditkartenzahlungen sollte innerhalb von 1 Stunde keine Bestätigung per E-Mail eingetroffen sein, bitten wir den Teilnehmer, in den Spam Ordner zu schauen. Sollte auch dort keine Bestätigung zu finden sein, bitten wir um Nachricht. Nachrichten per email unter info@gaylovespirit.org werden so schnell wie möglich, in der Regel spätestens innerhalb von einer Woche bearbeitet. In dringenden Fällen bitte das Booking Office anrufen.
2.2 Online-Anmeldungen mit Überweisung als Zahlart
Bei elektronischen Anmeldungen über die Website erhält der Teilnehmer umgehend eine Email zur Aktivierung der Buchung und zur Erledigung der Zahlung. Dabei werden Zahlungseingänge werden durch GLS in der Regel 1x wöchentlich überprüft. Nach Registrierung der Zahlung durch GLS erhält der Teilnehmer eine Bestätigung per Email.


IBAN: DE33 1101 0101 5894 8310 34

SWIFT BIC SOBKDEB2XXX

(Begünstigter: GLS, Bank: Solarisbank SE)

 

3. Abmeldung / Storno

Abmeldungen oder Umbuchungen auf einen anderen Termin müssen stets schriftlich (elektronisch per email an info@gaylovespirit.org) erfolgen. Meldet sich der Teilnehmer von einer Veranstaltung ab, ohne einen Ersatzteilnehmer zu stellen, werden Teilnahmegebühren wie folgt gutgeschrieben:


Bis 3 Monate (=90 Tage) vor Beginn: 100%;
 Bis 2 Monate (=60 Tage) vor Beginn: 75%; 
Bis 1 Monat (30 Tage) vor Beginn: 50%.
 Danach ist keine Erstattung mehr möglich.
 Wenn der Teilnehmer die Teilnahme auf eigenen Wunsch abbricht, ist ebenfalls keine Erstattung der Kursgebühr möglich. Sofern der Teilnehmer den Supporter- Tarif gewählt hat, werden abweichend 100% bis 1 Monat vor Beginn sowie 75% bis 7 Tage vor dem Beginn durch Erstellung eines Vouchers erstattet.

Für gebuchte Trainings gilt: Der maßgebliche Zeitpunkt für Storno/Rücktritt ist der Beginn des ersten Trainingsmoduls. Falls ein Training auf eigenen Wunsch abgebrochen wird, erfolgt keine Erstattung für nicht besuchte Module. Nach Rücksprache mit der Leitung des Trainings kann eine Fortführung in einem späteren Zeitpunkt vereinbart werden. Sofern Ratenzahlungsvereinbarungen getroffen worden sind, bleiben diese gültig, auch wenn ein Teilnehmer das Training auf eigenen Wunsch abbricht.

Bei jeder Rückerstattung durch Überweisung auf das Konto des Teilnehmers oder auf Rückbuchung auf die Kreditkarte fällt eine Bearbeitungsgebühr von 35 Euro an. Im Falle von vielen Stornowünschen (beispielsweise in Pandemie-Wellen) kann die Erstattung die Teilnehmergebühren mehrere Wochen in Anspruch nehmen.

Mögliche Kulanzregelungen: 1. Falls der Teilnehmer nachweislich kurz vor dem Seminar erkrankt und ansteckend ist, erstellen wir einen Voucher über den vollen Kursbeitrag ohne Abzug einer Bearbeitungsgebühr. Weitere Kulanzregelungen sind ausgeschlossen.
2. Stellen wir aus anderen Kulanzgründen einen Voucher aus, fällt eine Gebühr in Höhe 25% an, die wir vom Guthaben des Vouchers abziehen.

 

4. Verlegung oder Ausfall veranstalterseits

GLS ist berechtigt, Veranstaltungen räumlich zu verlegen, z.B. bei hoher Teilnehmerzahl in einen größeren Veranstaltungsraum zu verlegen. Aus wichtigem Grund - u.a. bei Erkrankungen des Veranstaltungsleiters oder bei zu geringer Teilnehmerzahl, sowie in Fällen höherer Gewalt kann die Veranstaltung zeitlich verlegt oder gegen volle Erstattung bereits gezahlter Gebühren abgesagt werden.
Im Falle der zeitlichen oder örtlichen Verlegung sowie des Ausfalls übernimmt GLS nicht die Erstattung von gebuchten und nicht in Anspruch genommenen Tickets/Reisekosten. GLS kann aus Kulanzgründen auf Anfrage bei Vorlage der nicht genutzten Tickets in diesem Fall im Sinne einer Kulanzregelung einen Voucher erstellen, der für andere Buchungen bei GLS eingelöst werden kann. Des weiteren ist GLS berechtigt, die Veranstaltungen durch andere Veranstaltungsleiter ersatzweise durchzuführen, damit eine Veranstaltung wie geplant stattfinden kann.



 

5. Körperliche Einschränkungen und Verhalten des Teilnehmers



5.1 Körperliche Einschränkungen


In unseren Workshops wird viel mit Bewegung und Atem gearbeitet. Falls der Teilnehmer schwerwiegende körperliche Einschränkungen hat, so hat er mit seinem kläre bitte mit seinem Arzt oder Therapeuten zu klären, worauf er bei einer Teilnahme achten sollte. In der Regel werden vor Beginn von längeren Workshops Fragebögen verschickt, in denen sich der Teilnehmer diesbezüglich erklären soll. Falls keine Fragebögen versendet werden, sollte GLS per Email über Einschränkungen von Beweglichkeit, Leistungsfähigkeit oder weiteren Einschränkungen rechtzeitig (mindestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung) informiert werden. Sollten wir zum Ergebnis kommen, dass die vom Teilnehmer gewählte Veranstaltung nicht in die jetzige Lebenssituation passt, behalten wir uns eine Teilnahme vor. In diesem Fall werden wir Dir gegen Erstattung des bereits überwiesenen Betrages entweder eine andere Veranstaltung aus unserem Programm oder ein anderes Angebot empfehlen, welches den höchstwahrscheinlich besser unterstützen wird.

5.2 Verhalten

Sollte das Verhalten des Teilnehmers den Ablauf des Seminars erheblich stören oder gefährden, kann der Seminarleiter den Teilnehmer vom weiteren Verlauf der Veranstaltung ausschließen. Hierzu zählen insbesondere:


- sexuelle Belästigung

- herabsetzende verbale Äußerungen

- zwanghaftes Verhalten, welches den Ablauf des Seminarbetriebs beeinträchtigt oder gefährdet

- mehrfacher Verstoß gegen Anweisungen und Aufforderungen der Seminarleiter

- Konsum von Alkohol oder Drogen während der Veranstaltung oder Erscheinen zur Veranstaltung unter erheblichem Alkohol- oder Drogeneinfluss

Im Falle eines Ausschlusses erfolgt keine Erstattung der Kursgebühr.

 

6. Haftung


6.1 GLS haftet nicht für das Abhandenkommen persönlicher Gegenstände bei Veranstaltungen (Garderobe, Verlust, Vergessen, Diebstahl). Teilnehmer sind angehalten, selbst auf Wertgegenstände und Garderobe aufzupassen.

GLS haftet gegenüber dem Teilnehmer für sämtliche sich ergebende Schäden, gleich aus welcher Rechtsgrundlage nur nach Maßgabe der folgenden Vorschriften:

6.2 GLS haftet in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von GLS nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet GLS nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit GLS eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistung übernommen hat. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt gegenüber einem Teilnehmer, der Unternehmer ist, auch in Fällen grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für Schäden durch die Leistung von GLS an Rechtsgütern des Kunden, z.B. Schäden an anderen Sachen, sind jedoch ganz ausgeschlossen. Die Regelungen der Sätze 3 und 4 dieses Absatzes gelten nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird oder soweit GLS eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistung übernommen hat.


6.3 Die Regelung des vorstehenden Absatzes erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gilt auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für Verzug bestimmt sich jedoch nach Absatz 3, die Haftung für Unmöglichkeit nach Absatz 4.


6.4 GLS haftet bei der Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von GLS nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen der Verzögerung der Leistung wird die Haftung von GLS für den Schadensersatz neben und statt der Leistung auf 50 % des Wertes des von der Verzögerung betroffenen Teils der Leistung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind - auch nach Ablauf einer GLS gesetzten Frist zur Leistung - ausgeschlossen. Die vorstehende Begrenzung gilt jedoch nicht bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.


6.5 Soweit die Leistung unmöglich ist, ist der Teilnehmer berechtigt, Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen. Jedoch beschränkt sich der Anspruch des Teilnehmers auf Schadensersatz neben oder statt der Leistung und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Leistung, die wegen der Unmöglichkeit nicht erbracht werden kann. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers wegen Unmöglichkeit der Leistung sind ausgeschlossen. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Das Recht des Teilnehmers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

 

7. Sonstiges


7.1 Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Bei Teilnehmern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.


7.2 Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Berlin, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Europäischen Union hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.